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Untere Gewerbestr 8

55546, Pfaffen-Schwabenheim Rheinland-Pfalz

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Außenanlage

Außenanlagen machen den ersten Eindruck


Der Begriff „Außenanlagen“ stammt nicht aus dem Bauwesen, sondern aus dem Rechtswesen und umfasst, was nicht fest mit dem Haus verbunden ist. So gehören rechtlich auch die Ver- und Entsorgungsleitungen bis zur Grundstücksgrenze zu den Außenanlagen. Hier in diesem Zusammenhang geht es vor allem um Einfriedungen, also Zäune und Mauern, Fahrwege, Befestigungen, Parkplätze, Terrassen, Teichanlagen, Schwimmbecken und auch Entwässerungsanlagen. Meist wird der Begriff „Außenanlage“ mit „Garten“ gleichgesetzt: Wir bereiten Ihr Grundstück gerne für den eigentlichen Garten vor, sind aber kein Gartenbaubetrieb.


Auch Außenanlagen müssen fachgerecht geplant werden: Vor allem ist auf die Zugänglichkeit verschiedener Gebäudeteile zu achten. Zunächst gelten zwingende Vorschriften des Brandschutzes und des Weiteren bestehen oft Anforderungen aus dem Betrieb technischer Anlagen unterschiedlichster Art (Heizung, Telekommunikation, Abwasseraufbereitung u.a.).


Die Planung der Außenanlagen sollte bei Bauvorhaben mit der Bauplanung erfolgen und mit den ausführenden Firmen abgesprochen werden, um kostspielige Zwischenlösungen zu vermeiden. Wir beraten Sie gerne.

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